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PARAGRAFEN UND FORMULARE IN DER GOZ – Wissen ist Macht

Wer hat schon Lust auf Paragrafen, – sind diese doch soooooo trocken.
Lassen Sie sich entführen in eine spritzige Übersetzung dieser Materie. Eine Auswahl an Paragrafen wird erörtert, die praxis-relevant und finanziell interessant sind. Profitieren Sie weiterhin von zahlreichen Begründungen zu markanten GOZ-Leistungen. Verlangens- und Analogleistungen: wie ist die Einstufung vorzu-nehmen? Wie sieht die Berechnung rechtskonform aus? Was ist mit der Umsatzsteuer bei Wunschleistungen? Welche Kriterien sind zu beachten, wenn eine Rechnung ausgestellt wird? Welche Angaben müssen bei berechenbaren Materialien eigentlich preisgegeben werden? Es gibt so viele interessante Aspekte. Langweilig wird es wohl kaum.

IM DETAIL:

Praxisrelevante Paragrafen der GOZ

§ 1 GOZ Anwendungsbereich

  • Medizinisch notwendige und nicht notwendige Leistungen
  • Sind Pauschalpreise berechenbar?


§ 2 GOZ Vereinbarung Vergütungshöhe

  • Ab welchem Steigernungsfaktor?
  • Über- oder Unterschreiten des vereibarten Steigerungsfaktors Verlangensleistungen
  • Formulare, Berechnung


§ 4 GOZ Eigene Leistungen & Delegation

  • Materialberechnung


§ 5 GOZ Bemessung der Gebühren

  • Formulierungen & Beispiele


§ 6 Analogleistungen

  • Gestaltungsform Analogziffer?
  • § 10 Rechnungslegung
  • Was ist zu beachten?
REFERENTIN

Birgit Sayn
ZMV & Dental Betriebswirtin
rechenart
www.sayn-rechenart.de

Wann:
Freitag, 11.10.2024, von 14:00 Uhr – ca. 17:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Sporthotel Öhringen, An der Lehmgrube 17, 74613 Öhringen

Teilnahmegebühr:
95 € p.P. inkl. MwSt.

Für die Teilnahme erhalten Sie 4 Fortbildungspunkte nach den Leitsätzen der DGZMK/BZÄK.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung per E-Mail an moritz.pietz@pietz-zahntechnik.de