ABRECHNUNG NACH BEMA UND GOZ
Eine perfekte endodontologische Behandlung kostet viel Zeit und Zeit ist Geld, insbesondere bei Versicherten der GKV. Deshalb ist vor Behandlungsbeginn zu entscheiden, ob eine richtlinien-konforme Behandlung zu Lasten der GKV möglich ist oder ob es sich um eine komplette Privatbehandlung handelt.
Viele Patienten entscheiden sich heute für einen „Rettungsversuch“, um ihre eigenen Zähne so lange wie möglich zu erhalten. Aufgrund neuer erfolgversprechender Therapiekonzepte hat sich die Endodontie in den letzten Jahren zu einer eigenen Disziplin entwickelt.
Die Richtlinien für die vertragszahnärztliche Versorgung schränken die Berechnungsmöglichkeiten zum Teil erheblich ein. In diesem Seminar lernen Sie, welche Leistungen bei Kassenpatienten als Sachleistung zu berechnen sind und wo die Grenze zur Privatberechnung besteht.
- Richtlinien der GKV und BEMA-Leistungen in der Endodontie
- GOZ-Leistungen und private Ergänzungsleistungen bei Kassenpatienten
- Privatvereinbarung, Faktorsteigerung und Honorarvereinbarung
- Analogleistungen und besondere endodontische Maßnahmen (z. B. Via falsa, Instrumentenfraktur, retrograde Füllung, Entfernung alter Wurzelfüllungen)
- Abrechnung in der Überweisung: Leistungen des Endodontologen & Argumentationshilfen für Zusatzleistungen
- Freie Referentin Zahnmedizin & Zahntechnik
- Fachliteratur für die Industrie, Dentallabore,
Fachverlage - Bundesweiter Abrechnungsservice
Wann:
Dienstag, 17. März 2026
18:00 – 20:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Webinar
Seminargebühr:
Die Seminargebühr beträgt
pro Teilnehmer/in 35 € zzgl. Mwst.
Für die Teilnahme erhalten Sie 2 Fortbildungspunkte nach den Leitsätzen der DGZMK/BZÄK.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung per
E-Mail an moritz.pietz@pietz-zahntechnik.de oder telefonisch an 07941 91920