
Wissen ist Macht
PARAGRAFEN UND FORMULARE IN DER GOZ
Wer hat schon Lust auf Paragrafen, – sind diese doch soooooo trocken.
Lassen Sie sich entführen in eine spritzige Übersetzung dieser Materie. Eine Auswahl an Paragrafen wird erörtert, die praxisrelevant und finanziell interessant sind. Profitieren Sie weiterhin von zahlreichen Begründungen zu markanten GOZ-Leistungen. Verlangens- und Analogleistungen: wie ist die Einstufung vorzunehmen? Wie sieht die Berechnung rechtskonform aus? Was ist mit der Umsatzsteuer bei Wunschleistungen? Welche Kriterien sind zu beachten, wenn eine Rechnung ausgestellt wird? Welche Angaben müssen bei berechenbaren Materialien eigentlich preisgegeben werden?
Es gibt so viele interessante Aspekte.
Langweilig wird es wohl kaum.
Im Detail:
Praxisrelevante Paragrafen der GOZ
§ 1 GOZ Anwendungsbereich
• Medizinisch notwendige und nicht notwendige Leistungen
• Sind Pauschalpreise berechenbar?
§ 2 GOZ Vereinbarung Vergütungshöhe
• Ab welchem Steigerungsfaktor?
• Über- oder Unterschreiten des vereinbarten Steigerungsfaktors
• Verlangensleistungen
• Formulare, Berechnung
§ 4 GOZ Eigene Leistungen & Delegation
• Materialberechnung
§ 5 GOZ Bemessung der Gebühren
• Formulierungen & Beispiele
§ 6 Analogleistungen
• Gestaltungsform Analogziffer?
• § 10 Rechnungslegung
• Was ist zu beachten?

Birgit Sayn
ZMV & Dental Betriebswirtin
Wann:
Freitag, 11.10.2024, von 14:00 Uhr – ca. 17:00 Uhr
Seminarort:
Sporthotel Öhringen, An der Lehmgrube 17, 74613 Öhringen
Teilnahmegebühr:
95,- € p.P. inkl. MwSt.
Für die Teilnahme erhalten Sie 4 Fortbildungspunkte nach den Leitsätzen der DGZMK/BZÄK.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung per E-Mail an
moritz.pietz@pietz-zahntechnik.de
Bitte anmelden bis zum 04.10.2024, da die Plätze begrenzt sind.