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PARAGRAFEN UND FORMULARE IN DER GOZ – Wissen ist Macht

Wissen ist Macht

PARAGRAFEN UND FORMULARE IN DER GOZ

Wer hat schon Lust auf Paragrafen, – sind diese doch soooooo trocken.

Lassen Sie sich entführen in eine spritzige Übersetzung dieser Materie. Eine Auswahl an Paragrafen wird erörtert, die praxisrelevant und finanziell interessant sind. Profitieren Sie weiterhin von zahlreichen Begründungen zu markanten GOZ-Leistungen. Verlangens- und Analogleistungen: wie ist die Einstufung vorzunehmen? Wie sieht die Berechnung rechtskonform aus? Was ist mit der Umsatzsteuer bei Wunschleistungen? Welche Kriterien sind zu beachten, wenn eine Rechnung ausgestellt wird? Welche Angaben müssen bei berechenbaren Materialien eigentlich preisgegeben werden?

Es gibt so viele interessante Aspekte.
Langweilig wird es wohl kaum.

Im Detail:

Praxisrelevante Paragrafen der GOZ
§ 1 GOZ Anwendungsbereich

Medizinisch notwendige und nicht notwendige Leistungen
Sind Pauschalpreise berechenbar?

§ 2 GOZ Vereinbarung Vergütungshöhe
Ab welchem Steigerungsfaktor?
Über- oder Unterschreiten des vereinbarten Steigerungsfaktors
Verlangensleistungen
Formulare, Berechnung

§ 4 GOZ Eigene Leistungen & Delegation
Materialberechnung

§ 5 GOZ Bemessung der Gebühren
Formulierungen & Beispiele

§ 6 Analogleistungen
Gestaltungsform Analogziffer?
§ 10 Rechnungslegung
Was ist zu beachten?

Birgit Sayn
ZMV & Dental Betriebswirtin

www.sayn-rechenart.de

Wann:
Freitag, 11.10.2024, von 14:00 Uhr – ca. 17:00 Uhr

Seminarort:
Sporthotel Öhringen, An der Lehmgrube 17, 74613 Öhringen

Teilnahmegebühr:
95,- € p.P. inkl. MwSt.

Für die Teilnahme erhalten Sie 4 Fortbildungspunkte nach den Leitsätzen der DGZMK/BZÄK.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung per E-Mail an
moritz.pietz@pietz-zahntechnik.de

Bitte anmelden bis zum 04.10.2024, da die Plätze begrenzt sind.